ISA [DE] 540 (Revised) verabschiedet

Der bislang für die Prüfung geschätzter Werte einschlägige IDW PS 314 n.F. basiert auf einer Fassung des ISA 540 (Revised and Redrafted) "Auditing Accounting Estimates, Including Fair Value Accounting Estimates, and Related Disclosures", die vom IAASB im Jahr 2009 herausgegeben wurde. Aufgrund des unmittelbaren Übergangs auf die im Jahr 2018 vom IAASB verabschiedete Neufassung von ISA 540 (Revised) ergeben sich insb. folgende materielle Auswirkungen auf die Abschlussprüfung:

  • ISA [DE] 540 (Revised) bezieht sich auf sämtliche geschätzte Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängender Abschlussangaben. Geschätzte Werte in der Rechnungslegung werden definiert als Geldbeträge, bei denen die Bemessung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze der Schätzunsicherheit unterliegt, d.h. der Anfälligkeit für eine inhärente Ungenauigkeit bei der Bewertung.
  • Nach ISA [DE] 540 (Revised) ist eine gesonderte Beurteilung von inhärenten Risiken und Kontrollrisiken erforderlich. Bei der Beurteilung inhärenter Risiken sind die in der Anlage 1 zu diesem Prüfungsstandard genannten inhärenten Risikofaktoren zu berücksichtigen.
  • In ISA [DE] 540 (Revised) werden deutlich mehr Anforderungen in Bezug auf die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und die weiteren Prüfungshandlungen genannt. Insbesondere wird gesondert auf die Behandlung von Daten, Methoden und Annahmen abgestellt.
  • Mit ISA [DE] 540 (Revised) gehen erweiterte Dokumentations- und Kommunikationsanforderungen einher.

Im Vergleich zum Standardentwurf wurden ausschließlich wenige sprachliche Verbesserungen in der Übersetzung des Original-ISA-Textes durchgeführt.

ISA [DE] 540 (Revised) ist erstmals verpflichtend anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume zulässig, die am oder nach dem 15.12.2019 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2020 enden, wenn sämtliche Standards, die die künftigen vom IDW festgestellten deutschen GoA bilden, beachtet werden.

Aufgrund des erheblichen Umfangs wird in der IDW Life, Heft 11/2020, der Standard ISA [DE] 540 (Revised) "Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängender Abschlussangaben" nur in Auszügen abgedruckt. Enthalten sind die Textziffern, welche die zu beachtenden nationalen Modifikationen der zugrundeliegenden ISA wiedergeben und auf deutschen Besonderheiten beruhen. Die in die deutsche Sprache übersetzten Original-ISA-Textziffern und -Anlagen werden ausgelassen.

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