IFRS - Unternehmenszusammenschlüsse: IDW nimmt Stellung gegenüber dem IASB
Das IDW hat gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) Stellung genommen zu dessen Vorschlägen für eine verbesserte Darstellung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS-Abschlüssen.
Grundsätzlich befürwortet das IDW den Ansatz des IASB einer aussagekräftigeren Darstellung der Performance eines Unternehmenszusammenschlusses - ohne die Ersteller hinsichtlich des potenziellen Mehraufwands bei der Informationsbeschaffung zu überfordern oder gar den Erfolg des Zusammenschlusses zu gefährden.
Im Detail äußert das IDW allerdings Bedenken zu einigen Vorschlägen. Diese betreffen u.a.
- die quantitativen Schwellenwerte zur künftigen Differenzierung zwischen wesentlichen und strategischen Unternehmenszusammenschlüssen sowie
- die vorgeschlagenen Angabepflichten zu erwarteten Synergien aus der Zusammenführung der Tätigkeiten im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses.
Darüber hinaus bestehen Zweifel, ob die Vorschläge zur Allokation von Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten nach IAS 36 einen nennenswerten Effekt auf die bestehende Praxis haben. Vor allem ist nach Auffassung des IDW zweifelhaft, ob die Vorschläge den „Abschirmeffekt“ und „übermäßigen Optimismus des Managements“ reduzieren werden – diese Faktoren sind aus Sicht des IASB die Hauptursachen für eine zu seltene bzw. zu späte Abschreibung von Goodwill.
Positiv bewertet das IDW hingegen die Vorschläge, dass Unternehmen künftig bestimmte Cashflows in die Berechnung des Nutzungswerts einbeziehen sollen. Dabei geht es um Cashflows aus geplanten Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sie sich noch nicht verpflichtet haben, sowie um erwartete künftige Cashflows aus Erweiterungsinvestitionen.
Ebenfalls positiv bewertet das IDW die vorgeschlagene Streichung der Anforderung, Cashflows und Abzinsungssätze vor Steuern bei der Berechnung des Nutzungswerts zu verwenden.