IESBA Code of Ethics: Überarbeitung der Definition von "Public Interest Entity" (PIE) und "Listed Entity"
In einer Stellungnahme an das IESBA äußert sich das IDW zur vorgeschlagenen Überarbeitung einzelner Definitionen im Code of Ethics, der Berufsethik auf internationaler Ebene regelt. Das IESBA überarbeitet die Definition von "Public Interest Entity" (PIE) und "Listed Entity" im IESBA Code. Das IDW stellt zwar das Vorgehen des IESBA bei diesem Projekt in Frage, begrüßt allerdings einige Vorschläge zur neuen Definition. Allerdings spricht sich das IDW gegen eine Verpflichtung für Abschlussprüfer aus, bei jeder nicht gesetzlich als PIE eingestuften Abschlussprüfung abzuwägen, ob der Mandant als PIE zu behandeln ist, und somit die strengsten Unabhängigkeitsregeln zu beachten. Auch den Vorschlag des IESBA, entsprechende Informationen in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, lehnt das IDW ab, da hierzu eine Zusammenarbeit mit dem IAASB erforderlich ist.