IDW zur Verschiebung der Testierungsfristen nach EEG und KWKG durch die Übertragungsnetzbetreiber

Nach einer Meldung auf der Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vom 31.03.2020 haben die Netzbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger und bestimmte Letztverbraucher weiterhin ihren (elektronischen) Meldepflichten nach dem EEG 2017, dem KWKG und der StromNEV innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Fristen (31.05.2020 bzw. 31.07.2020) nachzukommen, die Prüfungen dieser Angaben sollen jedoch grundsätzlich bis zum nächsten Jahr verschoben werden können. Als Grund für diese Verschiebung werden - unzutreffenderweise - mögliche logistische und prozessuale Schwierigkeiten auf Seiten der Wirtschaftsprüfer angeführt.

Das IDW stellt mit Schreiben vom 03.04.2020 klar, dass die grundsätzliche Verschiebung der Fristen zur Einreichung von Prüfungsvermerken infolge der aktuellen Lage nicht mit dem IDW im Vorfeld abgestimmt wurde. Ferner tritt das IDW der Begründung für diese Terminverschiebung deutlich entgegen. Der Berufsstand ist ausreichend vorbereitet, um die Prüfungen sach- und fristgerecht durchführen und abschließen zu können. Das IDW geht davon aus, dass die Prüfungen weiterhin fristgerecht vorzunehmen sind, sofern keine besonderen Problemlagen infolge der Ausbreitung von COVID-19 vorliegen.

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