IDW zur Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive
Nach einer Konsultation im Jahr 2020 (siehe IDW Aktuell 22.06.2020, IDW zum Review of the Non-Financial Reporting Directive) hat die EU-Kommission am 21.04.2021 weitreichende Vorschläge für eine Überarbeitung der aktuellen Richtlinie zur Unternehmensberichterstattung für sogenannte nicht-finanzielle Informationen (Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD) veröffentlicht, einschließlich der Umbenennung in Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD). In seinem Schreiben an die EU-Kommission vom 14.07.2021 hat sich das IDW zu den Vorschlägen geäußert. Das IDW hatte bereits zuvor gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben (siehe IDW Aktuell 08.06.2021, IDW zum Richtlinienentwurf über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)).
In seiner online eingereichten Stellungnahme und seinem Begleitschreiben an die EU-Kommissarin McGuinness bringt das IDW seine grundsätzliche Unterstützung für eine CSRD zum Ausdruck. Das IDW weist dabei aber auch auf einzelne Aspekte der CSRD hin, die einer weitergehenden Erörterung bedürfen. Dazu zählen die Notwendigkeit einer globalen Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu der weitere EU-rechtliche Anforderungen hinzugefügt werden könnten, sowie ein vergleichbarer Ansatz für Assurance-Engagements. Würde die CSRD wie vorgeschlagen erlassen, würde dies zu einer Verdreißigfachung der Zahl deutscher Unternehmen führen, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagerbericht aufnehmen müssen. Dazu kommt die Verpflichtung einer Prüfung anfänglich mit begrenzter, zu einem späteren Zeitpunkt ggf. aber auch mit hinreichender Sicherheit. Das IDW fordert die EU-Kommission auf, den vorgesehenen Zeitplan zu überdenken, so dass alle Seiten - vor allem auch der Mittelstand - ausreichend Zeit für die Umsetzung erhalten, um dauerhaft eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen sicherzustellen. Zudem weist das IDW auf die Vorteile hin, wenn die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Wirtschaftsprüfern und nicht von dritten Prüfungsinstanzen durchgeführt wird. Das IDW ist sich seiner Rolle bei der Vorbereitung seiner Mitglieder für diese neuen Herausforderungen in Berichterstattung und Prüfung bewusst.