IDW zur Konsultation einer Delegierten Verordnung zur Taxonomie-Verordnung
Das IDW hat mit Schreiben vom 26.03.2025 zu der Konsultation der EU-Kommission hinsichtlich einer Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) Stellung genommen.
Das IDW begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission, den Bürokratieaufwand für Unternehmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung zu reduzieren. Auch wenn insofern viele Vorschläge der EU-Kommission in dem Entwurf der Delegierten Verordnung zu begrüßen sind – bspw. die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen (sog. „de minimis thresholds“) oder die “Straffung” der Meldebögen – sind aus Sicht des IDW weitere Klarstellungen notwendig, damit der gewünschte Bürokratieabbau tatsächlich erreicht wird.
Weiterhin weist das IDW (wie bereits im Schreiben vom 09.01.2025) darauf hin, dass in den Fragen und Antworten der EU-Kommission zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung teilweise Sichtweisen dargestellt werden, die über die Anforderungen der bindenden Rechtstexte hinausgehen und zu weiteren bürokratischen Belastungen von Unternehmen führen können. Das IDW regt an, die Änderung der Delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung dazu zu nutzen, diese Sichtweisen kritisch zu überprüfen und – falls diese als notwendig für die Taxonomie-Berichterstattung angesehen werden – in den Entwurf der Delegierten Verordnung aufzunehmen, damit diese auch der “Überprüfung” durch EU-Parlament und Rat unterzogen werden können.
Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am 26.02.2025 – parallel zu der Veröffentlichung der Vorschläge im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets – den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Konsultation gestellt.
Der Entwurf der Delegierten Verordnung enthält Änderungen der drei bestehenden Delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung: Delegierte Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178), Delegierte Verordnung Klima (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und Delegierte Verordnung Umwelt (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486).