IDW zur Konsultation der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Offenlegungsverordnung) gilt seit März 2021 und verpflichtet bestimmte Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen auf Unternehmens- und Produktebene. Wirtschaftsprüfer sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen nach der SFDR zu prüfen.
Das IDW hat hierzu zuletzt im Oktober 2023 den IDW Praxishinweis 1/2023 n.F. veröffentlicht (vgl. IDW aktuell vom 06.10.2023).
In seiner Eingabe zu einer aktuellen Konsultation der EU-Kommission hat das IDW die Erfahrungen des Berufsstands aus der Durchführung von SFDR-Prüfungen berücksichtigt. Das IDW adressiert daher vor allem zentrale Herausforderungen bei der Sicherstellung der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von ESG-Daten.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit eines systematischen Zusammenwirkens der SFDR mit anderen nachhaltigkeitsbezogenen Rechtsakten (insb. der Taxonomie-Verordnung und der CSRD) betont. Dies betrifft bspw. die Definition von (ökologisch) „nachhaltigen Investitionen“.
In Bezug auf die diskutierte Einführung eines ESG-Kategorisierungssystems von Finanzprodukten wird die Notwendigkeit von geeigneten und transparenten Kriterien herausgestellt, um potenzielle ESG-Kategorien klar und verständlich abzugrenzen.
Die Eingabe kann unter folgendem Link eingesehen werden: