IDW zur geplanten Verlängerung der Energiepreisbremsen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf einer Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) vorgelegt, der die Energiepreisbremsen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsegesetzes bis Ende April 2024 verlängern soll, sofern dazu die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird. Das IDW hat die Gelegenheit der Verbändeanhörung genutzt, auf Aspekte hinzuweisen, die für die Umsetzung der PBVV relevant sind.

Unter anderem fordert das IDW, dass frühzeitig öffentlich die Voraussetzungen klargestellt werden müssen, unter denen Unternehmen von der Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren können.

Bereits mit Schreiben vom 04.08.2023 hat das IDW darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Fristen für die Einreichung von Anträgen und Nachweisen (z.B. Bescheid der Prüfbehörde oder Prüfungsvermerk eines Prüfers), vor allem im Hinblick auf die Höchstgrenze, zu knapp bemessen sind (siehe IDW Aktuell vom 08.08.2023). Die betroffenen Unternehmen, die Wirtschaftsprüfer und auch die Prüfbehörde benötigen ausreichend Zeit, um ihren Pflichten nach den Energiepreisbremsen gerecht werden zu können. Eine Fristverlängerung über die rechtlich nicht bindenden FAQ kann hierfür nicht ausreichend sein. Um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen, bedarf es realistischer zeitlicher Vorgaben, die in den jeweiligen Gesetzen geregelt werden.

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