IDW zur geplanten Novellierung des Immobilienwertermittlungsrechts

Dem Vernehmen nach strebt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eine Novellierung des Immobilienwertermittlungsrechts an. Da Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten oder vorliegende Bewertungsgutachten als Grundlage für die Beurteilung von Immobilienbewertungen heranziehen (z.B. im Rahmen von Abschlussprüfungen), ist die Thematik auch von erheblicher Bedeutung für unseren Berufsstand.

Vor diesem Hintergrund hat sich das IDW bereits zu Beginn in den Gesetzgebungsprozesses eingebracht und dem BMI im Rahmen einer Stellungnahme erste allgemeine Hinweise mitgegeben. Das IDW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiter aktiv begleiten.

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