IDW zur geldwäscherechtlichen Identifizierung per Video
Das IDW hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV) Stellung genommen.
Darin begrüßt das IDW das Ziel des Entwurfs, mit dem Videoidentifizierungsverfahren ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich zu regeln, das auch im Bereich des Nichtfinanzsektors zur geldwäscherechtlichen Identifizierung geeignet ist. Ebenso begrüßt das IDW das Ziel, dem Bedarf von stärker automatisierten Verfahren gerecht zu werden.
In dem Entwurf sind jedoch auch Regelungen enthalten, die zu erhöhter Bürokratie und einer Kostensteigerung führen. Demnach dürfen das Videoidentifizierungsverfahren und das teilautomatisierte Videoidentifizierungsverfahren nur verwendet werden, wenn der Verpflichtete für diesen Identifizierungsvorgang in gleichwertiger Art und Weise auch ein Verfahren zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises anbietet.
Das IDW regt an, von der geforderten zwingenden Verbindung mehrerer Identifizierungsverfahren abzusehen und weiterhin den zuständigen Aufsichtsbehörden Raum für die notwendige individuelle Flexibilität und Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Identifizierungsfahren durch die Verpflichteten einzuräumen.