IDW zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat seinen Referentenentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht betreffend grenzüberschreitende Steuergestaltungen veröffentlicht.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf fordert das IDW eine 1:1 Umsetzung der Richtlinienvorgaben und eine vollständige Inanspruchnahme des Mitgliedstaatenwahlrechts, wonach verschwiegenheitsverpflichtete Intermediäre von der Mitteilungspflicht befreit werden können und die Pflicht dann auf nicht zur Verschwiegenheit verpflichtete Intermediäre und (nachrangig) auf den Steuerpflichtigen übergeht. Darüber hinaus sind Nachbesserungen bei der technischen Umsetzung erforderlich.