IDW zur Einführung einer kriegsbedingten Bilanzierungshilfe im NKF-Abschluss
In der kommunalen Doppik in NRW soll es weitere Sonderregeln geben. Das Heimatministerium hat gegenüber den Kommunen die Absicht angekündigt,
- die pandemiebedingte Bilanzierungshilfe bis 2025 zu verlängern und
- zudem eine weitere kriegsbedingte Bilanzierungshilfe einzuführen.
Mit einer weiteren Verlängerung wird eine Ausnahme, die einer Sondersituation - der Pandemie - Rechnung tragen sollte, zum Dauerzustand. Wenn nun aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges für daraus entstehende Haushaltsbelastungen eine weitere Bilanzierungshilfe nach dem Vorbild der Corona-bezogenen Bilanzierungshilfe geschaffen werden soll, ist auch dies abzulehnen. Das IDW erläutert in seinem Schreiben vom 21.09.2022 die Gründe.