IDW zur EEG-Novelle und zu weiteren Maßnahmen im Stromsektor

Das IDW hat zu dem Referentenentwurf eines "Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" Stellung genommen. Außerdem hat sich das IDW zu dem recht kurzen Entwurf eines "Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" geäußert (vgl. BT-Drs. 20/1025), welches gestern in den Bundestag eingebracht wurde. Danach soll die EEG-Umlage bereits zum 01.07.2022 auf null angesenkt werden.

Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien langfristig über den Bundeshaushalt ausgeglichen und die EEG-Förderung über den Strompreis beendet werden. Die Wälzung der verbleibenden Umlagen (KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage) wird vereinheitlicht und künftig in dem Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) geregelt.

Eine neue Besondere Ausgleichsregelung wird die Begrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen vorsehen. Dabei werden die Anforderungen der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der Europäischen Kommission vom 27.01.2022 berücksichtigt. Damit Aufwand und Nutzen einer Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung in einem angemessenen Verhältnis stehen, wird diese deutlich entbürokratisiert, u.a. fällt in den meisten Fällen die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer weg.

In seiner Stellungnahme hat sich das IDW zu vielen Einzelaspekten des umfangreichen Gesetzentwurfs geäußert, u.a.

  • Klarstellung des Begriffs der Entnahmestelle zur begrenzten Abnahmestelle
  • Klarstellungen im Zusammenhang mit Maßnahmen in die Energieeffizienz von stromkostenintensiven Unternehmen
  • Abschaffung der materiellen Ausschlussfrist
  • Aufnahme einer Übergangsvorschrift für die Begrenzung der Umlagen bei Schienenbahnen
  • Verlängerung der Frist für die Abgabe der zusammengefassten Endabrechnung von Netzbetreibern sowie Klarstellung der Inhalte
  • Einheitliche Regelungen für das Verlangen einer Prüfung durch Netzbetreiber.

Die Schreiben des IDW an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind auf der IDW Website abrufbar.

Service