IDW zum Review of the Non-Financial Reporting Directive
Bei der Beantwortung der Online-Umfrage der EU-Kommission "Review of the Non-Financial Reporting Directive" und in einem Begleitschreiben hat sich das IDW für eine moderate Erweiterung des Kreises der von der nicht-finanziellen Berichterstattung erfassten Unternehmen ausgesprochen. Dies soll allerdings mit entsprechenden Übergangsfristen verbunden sein.
Das IDW befürwortet als langfristige Zielsetzung einer unmittelbare Integration der Finanzberichterstattung und der Berichterstattung über (bisher) nicht-finanzielle Aspekte. Zudem sollen künftig die nicht-finanziellen Informationen (NFI) ausschließlich in den Lagebericht aufgenommen werden.
In Bezug auf die Verlässlichkeit der für Wirtschaftakteure wichtigen NFI befürwortet das IDW eine verpflichtende Prüfung mit hinreichender Sicherheit, allerdings sollte auch hier eine gewisse Übergangsfrist vorgesehen werden. Die Entwicklung von belastbaren Kriterien im Sinne eines einheitlichen (präferierten) internationalen Standards für die Berichterstattung ist Voraussetzung für die Prüfung. Diese bedarf dann - auch auf internationaler Ebene - einem Prüfungsstandard, für den aber z.B. mit IDW PS 350 bereits Grundlagen existieren. Eine solche Prüfung wäre - so das IDW - durch den Berufsstand durchzuführen, da Wirtschaftsprüfer diese Dienstleistung verbunden mit den hohen Standards der Berufsethik und Qualitätssicherung erbringen können.