IDW zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur öffentlichen Ertragsteuerinformationsberichterstattung

Mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 betreffend die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen hat sich das IDW mit einem Schreiben vom 08.02.2023 an das Bundesministerium der Justiz gewandt.

In dem Schreiben werden zwei Aspekte des Regierungsentwurfs (RegE) des Gesetzes angesprochen:

Zum einen bittet das IDW um Klärung, ob mit der vorgesehenen Erweiterung der Abschlussprüfung durch § 317 Abs. 3b HGB i.d.F. des RegE das Ziel einer nicht über die Vorgaben des Artikels 48f der EU-Bilanzrichtlinie hinausgehenden Richtlinientransformation erreicht wird.

Zum anderen meldet das IDW Zweifel an der Sachgerechtigkeit der Regelung des RegE zur Periodisierung der länderbezogen anzugebenden zu zahlenden Ertragsteuer an. Diese Zweifel würden nur dann nicht bestehen, wenn mit den auszuklammernden "Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten" nicht der Bilanzposten "Steuerrückstellungen" in Gänze, sondern nur derjenige Teil der Steuerrückstellungen gemeint ist, der die zu versteuernden Gewinne oder Verluste eines anderen, früheren Berichtszeitraums betrifft ("periodenfremde Steuern").

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