IDW zum Referentenentwurf für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen hat das IDW die Regelungen des Referentenentwurfs vom 06.06.2020 teilweise begrüßt. Darüber hinaus hat das IDW die Ausweitung der Verlustverrechnungsregelungen und die - noch im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses angekündigte - Einführung einer steuerfreien Rücklage 2019 angeregt. Außerdem wurde gefordert, die Umsetzung des Optionsmodells weiterzuverfolgen.

Der Gesetzesentwurf enthält Abweichungen zu den Regelungen des Eckpunktepapiers. Vor allem die - im Vergleich zur Regelung des Eckpunktepapiers - vorgenommene Einschränkung der Verlustverrechnung halten wir für einen Rückschritt. Das zentrale Element der geplanten Hilfsmaßnahmen, d.h. die für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehene Herabsetzung der Umsatzsteuersätze auf 16 bzw. fünf Prozent, erfordert ein rasches Handeln der Unternehmer. Diese Maßnahme stellt die Anwender wegen der Kürze der Umsetzungsfrist und der geplanten Dauer von sechs Monaten vor akute Herausforderungen hinsichtlich der Anpassung ihrer Prozesse und Systeme. Das IDW hat daher zu bedenken gegeben, entweder den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben, die Dauer der Maßnahme zu verlängern oder zumindest auf die Festsetzung von Sanktionen zu verzichten.

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