IDW zum RefE 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht im Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (3. NKFWG) umfangreiche Änderungen der Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung kommunaler Unternehmen vor (vgl. News exklusiv Meldung vom 13.11.2023). Die Gesetzesvorschläge werfen aus fachlicher Sicht eine Reihe von Fragen auf. In seiner Stellungnahme stellt das IDW (ggf. unbeabsichtigte) Folgen dar, weist auf Inkonsistenzen hin und zeigt Alternativen auf.
Das Schreiben behandelt v.a.
- die Rechtsfolgen des Verweises auf die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe und AöR,
- die Frage der Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. mittelbaren Anwendung der CSRD,
- die Streichung der individualisierten Angabe der Organbezüge und Aufhebung der durch das Transparenzgesetz eingeführten Anforderungen für alle kommunalen Unternehmen sowie
- die geplante Einführung einer Pflichtrotation des Abschlussprüfers.