IDW zum IASB ED/2024/3: Renewable Electricity

Das IDW äußert sich gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) zu dessen Änderungsvorschlägen für IFRS 9 und IFRS 7, die zu einer sachgerechteren bilanziellen Abbildung von Verträgen über den Kauf bzw. Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen führen sollen (vor allem sog. Power Purchase Agreements, PPAs).

Vor dem Hintergrund des geplanten Umstiegs auf erneuerbare Energien im Rahmen der Energiewende sind PPAs und ihre bilanzielle Abbildung zunehmend in den Fokus von Unternehmen, Politik und Regulierung gerückt. Bei PPAs handelt es sich um Verträge zwischen einem Abnehmer und einem Erzeuger von Strom aus naturabhängigen Energiequellen (Wind, Sonne), die es dem Abnehmer ermöglichen, Strom direkt oder indirekt auf langfristiger Basis zu einem von beiden Parteien vereinbarten Preisniveau zu beziehen und die damit verbundenen Herkunftsnachweise (sog. Guarantees of Origin / Renewable Certificates, RECs) zu erhalten.

Das IDW begrüßt die zügige Reaktion des Standardsetzers auf die Bedenken und Anwendungsfragen der Stakeholder im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung dieser speziellen Energielieferverträge. Während das IDW die Änderungsvorschläge zum Anwendungsbereich der sog. own use exception und für das Hedge Accounting nach IFRS 9 grundsätzlich befürwortet, wird bei den vorgeschlagenen zusätzlichen Angabepflichten nach IFRS 7 dringend Nachbesserungsbedarf gesehen.

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