IDW zum IASB ED/2020/2 - Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit Covid-19
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Ende April 2020 einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen von IFRS 16 veröffentlicht (Exposure Draft 2020/2 "Covid-19-Related Rent Concessions - Proposed amendment to IFRS 16"). Dabei geht es um eine zeitlich begrenzte praktische Erleichterung für Leasingnehmer, nach der im Fall von Covid-19-bedingten Mietzugeständnissen (z.B. Stundung von Mietraten oder Mietpreisnachlässen) auf eine Beurteilung, ob eine Modifikation des Leasingverhältnisses i.S. von IFRS 16 vorliegt, grundsätzlich verzichtet werden darf.
Das IDW hat dem IASB ein Kommentierungsschreiben übermittelt und die vorgeschlagene Erleichterung begrüßt. Allerdings halten wir es für sachgerechter, als Bedingung für die Anwendung der Regelung nicht darauf abzustellen, dass die im Rahmen eines Mietzugeständnisses reduzierten Leasingzahlungen ausschließlich im Jahr 2020 fällig werden, sondern dass das Mietzugeständnis im Jahr 2020 infolge der Corona-Pandemie vereinbart wurde.
Des Weiteren empfehlen wir dem IASB, in einem weiteren kurzfristigen Projekt zu überprüfen, ob (und ggf. inwieweit) auch Leasinggebern Erleichterungen in der aktuellen Situation geboten werden können.