IDW zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

In seinem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen begrüßt das IDW die Intention des Gesetzgebers zur Stärkung des Anlegerschutzes. Gleichwohl besteht aus Sicht des IDW insbesondere bei der neu in § 5c VermAnlG eingefügten Mittelverwendungskontrolle Nachbesserungsbedarf. Wünschenswert wäre zudem die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Vermögensanlagen gewesen, die unter das VermAnlG fallen.

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