IDW zum Entwurf der ZAG-MaRisk
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und an die Bundesbank hat das IDW zum Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) Stellung genommen.
Darin begrüßt das IDW das Ziel des Rundschreibens, auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsmäßigen Geschäftsorganisation der Institute vorzugeben und einen Regulierungsrahmen für die qualitative Aufsicht von Instituten unter Berücksichtigung der doppelten Proportionalität zu bilden.