IDW zum BaFin-FAQ zu Infrastruktursondervermögen
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das IDW zum Entwurf eines FAQ zu Infrastruktursondervermögen gemäß §§ 260a ff. KWG vom 20.12.2025 Stellung genommen.
Darin begrüßt das IDW das Ziel des Entwurfs, die Verwaltungspraxis der BaFin bei der Genehmigung der Produkte transparent zu machen und das noch junge Segment der Infrastruktursondervermögen zu fördern.