IDW zu Prüfungen im Zusammenhang mit der Gasbeschaffungsumlage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das IDW zur Teilnahme an der Verbändeanhörung zu dem Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeladen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Regelung aus der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) unmittelbar ins EnSiG übernommen werden. Dabei werden die Voraussetzungen, welche Gasimporteure einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für Ersatzbeschaffungen haben, konkretisiert. Nach einem der neuen Kriterien besteht nur dann ein Ausgleichsanspruch für ein Kalenderquartal, wenn sich für dieses Kalenderquartal ein negatives EBITDA ergibt. Zu diesen Zweck ist das EBITDA aus einem Quartals-Einzelabschluss des Gasimporteurs und einem Quartals-Gruppenabschluss abzuleiten. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf neben den bereits in der GasPrAnpV vorgesehenen Prüfungsaufgaben weitere Aufgaben für den Berufsstand vor.

Das IDW stellt in seiner Stellungnahme klar, dass die Frage, ob eine Gasumlage eingeführt werden soll, und welche Voraussetzungen ein Gasimporteur erfüllen muss, um einen Ausgleichsanspruch beantragen zu können, eine politische Entscheidung ist. Die Aufgabe des Berufsstands ist es zu prüfen, ob die Voraussetzungen und die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des finanziellen Ausgleichs im Rahmen der Antragstellung in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Daher beschränken sich die Anmerkungen des IDW auf Aspekte, die die Umsetzung des Gesetzes durch den Berufsstand betreffen.

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