IDW zu IASB ED/2023/2 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Das IDW hat mit einem Schreiben vom 18.07.2023 zu den im März vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten Änderungsvorschlägen an IFRS 9 und IFRS 7 zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Stellung genommen. Diese sind eine Reaktion des internationalen Standardsetzers auf das Feedback der Stakeholder zum Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 9 (Phase 1).

Mit dem Entwurf werden u.a. zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 vorgeschlagen, die insbesondere für Klarheit bei der bilanziellen Abbildung von finanziellen Vermögenswerten mit ESG-gebundenen Merkmalen sorgen sollen.

Das IDW begrüßt zwar grundsätzlich den vom IASB verfolgten prinzipienbasierten Ansatz, weist allerdings auch darauf hin, dass die Einführung neuer Begriffe und Kriterien in das bestehende Konzept von IFRS 9 nicht nur zu Herausforderungen bei der Auslegung und Anwendung führen wird, sondern voraussichtlich auch die aktuelle Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte verändern wird. Sofern dies vom IASB nicht beabsichtigt ist, sollte anstatt einer Änderung von bestehenden Regeln des IFRS 9, die sich in der Praxis mittlerweile etabliert haben, die Einführung spezifischer Regeln für den bilanziellen Umgang mit ESG-gebundenen Instrumenten in Erwägung gezogen werden.

Für welchen Weg sich das IASB letztendlich auch entscheidet, die Bilanzierung von ESG-gebundenen Instrumenten, deren Anzahl und Vielfalt am Markt stetig zunimmt, muss zeitnah geklärt werden.

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