IDW zu den steuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise

Das BMF hat mit Schreiben vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus getroffen. Dazu gehören u.a. Verfahrenserleichterungen bei Stundungsanträgen.

In seiner Stellungnahme an das BMF begrüßt das IDW die Maßnahmen ausdrücklich und regt einige Änderungen an. Die Vergünstigungen sollten nicht auf unmittelbar betroffene Steuerpflichtige beschränkt werden. Ferner sollte es zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer ausreichen, in dem Stundungsantrag darauf hinzuweisen, zu der von einer Schließung betroffenen Branche zu gehören oder Geschäftsbeziehungen zu Betrieben dieser Branche zu unterhalten. Zudem sollte die Stundung nicht nur - wie vorgesehen - in der Regel zinsfrei, sondern auch ohne Festsetzung einer Sicherheitsleistung erfolgen.

Service