IDW zu Änderungen im Geldwäschegesetz
Aus der Sicht des IDW besteht eine Erwartungslücke mit Blick auf die an den Berufsstand gerichteten Erwartungen und dem tatsächlich Leistbaren mit Blick auf dessen Beitrag zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das GwG scheint insbesondere für das Geschäftsmodell von Finanzinstituten passend verfasst, die typische Berufsorganisation der Angehörigen freier Berufe (Wirtschaftsprüfer, aber auch Steuerberater und Rechtsanwälte) scheint darin hingegen nicht angemessen berücksichtigt.
Die vorgeschlagene Neufassung von §§ 6 Abs. 6, 43 Abs. 2 GwG-RefE hält das IDW für nicht zielführend: Die berufsrechtliche Verschwiegenheit ist Voraussetzung für eine effektive Erbringung der Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern. Sie sollte daher nicht aufgeweicht werden. Die IDW Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier: