IDW zu § 4a Krankenhausentgeltgesetz

Am 3. April 2023 hat das IDW mit einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den GKV Spitzenverband bestimmte Aspekte zu § 4a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) adressiert.

Zwischenzeitlich erreichte das IDW eine Antwort des GKV Spitzenverbands. Hierzu hat das IDW ein erneutes Schreiben verfasst, um insbesondere noch einmal darauf hinzuweisen, dass es weiterhin an einer Soll-Norm fehlt, wie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch das Krankenhaus glaubhaft dargelegt werden kann. Die notwendige Ermittlung von diesen gesonderten Kosten führt zu einem erheblichen Mehraufwand seitens des Krankenhauses und des Wirtschaftsprüfers.

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