IDW Veröffentlichung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzsektor
Das IDW hat Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Die Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) regelt bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Zudem verlangen Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) weitere nachhaltigkeitsbezogene Angaben in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch den Abschlussprüfer von betroffenen Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentvermögen und Versicherungsunternehmen zu prüfen. Bei bestimmten Kreditinstituten und Wertpapierinstituten ist die WpHG-Prüfung betroffen.
Das IDW hatte bereits 2021 den IDW Praxishinweis 2/2021 veröffentlicht, in dem Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung gegeben werden.
Die neuen IDW FAQ umfassen Auffassungen des IDW zu ausgewählten Fragestellungen bei der Auslegung der einschlägigen Rechtsakte. Zudem werden weitere Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen ergänzt. Dabei wurden auch Erkenntnisse aus erfolgten Erstprüfungen sowie den z.T. bereits laufenden Zweitprüfungen berücksichtigt. Sie sind im IDW Verlag erhältlich: