IDW veröffentlicht Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD
Nach dem Ende der Regierungskoalition zeichnet sich ab, dass die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nicht mehr im Jahr 2024 erfolgen wird. Das IDW hatte sich daher bereits am 14.11.2024 in einem Mitgliederrundschreiben zu den Auswirkungen einer nicht bis zum 31.12.2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht geäußert.
Im Mitgliederrundschreiben wurde auf über die dort adressierten grundlegenden ersten Fragen hinausgehende Fragestellungen hingewiesen, die noch zu diskutieren seien. In dem vorliegenden Papier werden mit Blick auf das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024 Fragen und Antworten zu den Themen der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung der Unternehmen, einschließlich des anzuwendenden Rechtsrahmens, des Soll-Objekts sowie Befreiungsregelungen der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung und weiterer Berichtspflichten ebenso adressiert wie Fragen und Antworten zur Prüfung, einschließlich des Auftrags zur Prüfung und der Berichterstattung des Prüfers.
Nach Auffassung des IDW sind drei Optionen für die nichtfinanzielle (Konzern-)Berichterstattung für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2024 zulässig, die in dem Papier weiter erläutert werden:
- Option 1: Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der ESRS als Rahmenwerk,
- Option 2: Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung unter nur teilweiser Anwendung des ersten Satzes der ESRS als Rahmenwerk,
- Option 3: Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung ohne Anwendung des ersten Satzes der ESRS als Rahmenwerk.
Für alle drei Optionen enthält das Papier Musterformulierungen für Prüfungsvermerke.
Zur gleichen Zeit hat das DRSC - Deutsche Rechnungslegungs Standards Commitee sein Briefing Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ veröffentlicht. Darin werde die Position des Gemeinsamen Fachausschusses (GFA) zu der Frage erläutert, inwieweit eine nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit den ESRS (Set 1) die gesetzlichen Anforderungen an eine nichtfinanzielle Erklärung erfüllt.