IDW unterstützt Anpassung der Berufssatzung an internationale Qualitätsmanagementstandards
Das IDW begrüßt die Bemühungen des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zur Anpassung der Berufssatzung WP/vBP an die neuen internationalen Qualitätsmanagementstandards des IAASB. Diese Anpassungen seien entscheidend, um die Reputation des deutschen Berufsstands zu wahren und einheitliche Mindestgrundsätze bei der Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Das IDW unterstützt eine prinzipienorientierte Umsetzung der neuen Standards, vorausgesetzt, die zentralen Anforderungen werden auch angemessen in den Erläuterungstexten berücksichtigt. Die allgemeine Vorgabe, dass das Qualitätssicherungssystem risikobasiert auszugestalten ist, sollte bereits in § 8 Berufssatzung WP/vBP für alle Tätigkeiten als Grundsatz verortet werden, ohne hier bereits konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung der einzelnen Prozessbestandteile vorzugeben.
Nach übereinstimmender Auffassung der WPK und des IDW sollen die neuen Anforderungen zum Jahresende 2023 – und damit ein Jahr nach dem internationalen Erstanwendungszeitpunkt – wirksam werden. Das IDW hat mit der Verabschiedung von IDW QMS 1 (09.2022), IDW QMS 2 (09.2022) und ISA [DE] 220 (Revised) sowie mit dem IDW Praxishinweis 3/2023 zur Umsetzung in kleineren, nicht komplexen WP-Praxen den Berufsstand bereits frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
- IDW Schreiben an die WPK zur Anpassung der Berufssatzung WP/vBP (PDF)
- WPK-Bekanntmachung der Anhörung zur Änderung der Berufssatzung WP/vBP (Externer Link)
- Weitere Hilfestellungen des IDW für kleinere, weniger komplexe WP-Praxen (Mitgliederbereich): Risikomatrix als Grundlage für die Ausgestaltung des neuen Qualitätsmanagementansatzes (Excel-Dokument)
- Hilfestellungen beim IDW Verlag: IDW Qualitätsmanagementhandbuch Modul „Praxisorganisation“