IDW Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital
Das IDW begrüßt es, dass das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital ein BMF-Schreiben veröffentlichen will, da die steuerrechtliche Behandlung von Genussrechtskapital bislang nicht eindeutig geklärt wurde. Insbesondere die Zuordnung zu Eigen- oder Fremdkapital führt zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Folgen, die in der Praxis eine große Bedeutung haben.
In der Stellungnahme des IDW werden unter anderem weitere Klarstellungen und Definitionen angeregt. Beispielsweise wird im Entwurf des BMF-Schreibens nicht darauf eingegangen, welche Folgen die Zuordnung des Genussrechtskapitals als Eigenkapital hat. Auch in Bezug auf das beteiligungsähnliche Genussrechtskapital des § 8 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz KStG regen wir an, hinsichtlich der Beteiligung am Liquidationserlös Anpassungen vorzunehmen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Ausführungen zu § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG und § 9 Nr. 2a und 7 GewStG bei beteiligungsähnlichem Genussrechtskapital erfolgen sollten. Ebenso sind aus Sicht des IDW Ausführungen zu dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) erforderlich.