IDW Standard zu Insolvenzplänen neu gefasst

Das IDW legt den Entwurf einer Neufassung des IDW S 2 vor, in dem die Anforderungen an Insolvenzpläne neu definiert werden. Zu den Neuerungen zählen die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, das den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.

Eventuelle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu IDW ES 2 (Stand: 19.11.2018) werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 15.06.2019 erbeten. Der Entwurf steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW Standard in der Rubrik Verlautbarungen, Entwürfe als Download-Angebot zur Verfügung. Außerdem wird er in Heft 5/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

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