IDW Schreiben zum Post-implementation Review von IFRS 9 (Teil 1: Klassifizierung und Bewertung)

Das IASB hat im September 2021 das Konsultationspapier (Request for Information) "Post-implementation Review (PIR): IFRS 9 Financial Instruments - Classification and Measurement" veröffentlicht. Damit wird Erstellern, Prüfern und sonstigen Adressaten von IFRS-Abschlüssen die Möglichkeit gegeben, die Auswirkungen des im Jahr 2018 in Kraft getretenen neuen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) zu beurteilen. Das IDW weist in seinem Schreiben an das IASB auf Herausforderungen bei der praktischen Anwendung hin.

Aus Sicht des IDW funktionieren die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 weitgehend wie vom IASB beabsichtigt. Es gibt jedoch einige Regelungen, die in der Praxis schwer anzuwenden sind, bzw. Themen, bei denen es an Leitlinien mangelt, wodurch das Risiko einer uneinheitlichen Anwendung besteht und Nutzern nicht ausreichend relevante Informationen bereitgestellt werden. Beispiele hierfür sind u.a. die Regelungen zum Umgang mit Schätzungsänderungen in Bezug auf die erwarteten Zahlungsströme bei der Anwendung der Effektivzinsmethode nach IFRS 9.B5.4.5 bzw. IFRS 9.B5.4.6, die Leitlinien für Umklassifizierungen und zulässige Verkäufe sowie zum Umgang mit Modifikationen bei finanziellen Vermögenswerten.

Darüber hinaus sollte sich das IASB zeitnah mit der Klassifizierung und Bewertung von ESG-gebundenen Finanzinstrumenten befassen. Derartige Finanzinstrumente spielten zum Zeitpunkt der Entwicklung von IFRS 9 noch keine Rolle; vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Regulierung wächst deren Anteil allerdings beständig. Insbesondere die Anwendung des Zahlungsstromkriteriums stellt dabei eine erhebliche Herausforderung für die Praxis dar.

Hinweis: Das IASB bittet zunächst nur um Rückmeldung zu den in IFRS 9 enthaltenen Klassifizierungs- und Bewertungsanforderungen sowie den damit verbundenen Angaben. Die Überprüfungen der Regelungen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften folgen später.

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