IDW Schreiben zum IASB ED/2024/6: Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements

Das IDW hat in einem Schreiben vom 28.11.2024 an den International Accounting Standards Board (IASB) Stellung zum Exposure Draft 2024/6: Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements genommen. Darin zeigt der internationale Standardsetzer mithilfe von acht illustrativen Beispielen auf, wie bilanzierende Unternehmen klimabezogene und sonstige Unsicherheiten in IFRS-Abschlüssen berücksichtigen sollten.

Aus Sicht des IDW ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass sich der IASB mit der Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken in IFRS-Abschlüssen auseinandersetzt. Allerdings stellen die Vorschläge unseres Erachtens nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Die Beispiele sind bewusst einfach gehalten bzw. zu eindeutig konstruiert, um bei komplexen Fragestellungen in der Praxis wirklich zu unterstützen (z.B., ob und ggf. wie klimabezogene Transformationspläne oder Wertschöpfungsketten in IFRS-Abschlüssen abgebildet werden müssen).

Allein die Einführung von Beispielen verbunden mit der Forderung nach mehr Angaben zu klimabezogenen und anderen Unsicherheiten (z.T. auch in Form von Fehlanzeigen), welche häufig nur mit Verweis auf die allgemeinen Grundsätze des IAS 1 begründet werden, sind aus Sicht des IDW nicht ausreichend – weder um die Erwartungshaltung von Investoren und Aufsichtsbehörden zu erfüllen noch um eine wirkliche Änderung der Praxis zu bewirken. Dafür bedarf es klarer, ausgewogener und durchsetzbarer Regelungen.

Um eine angemessene Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Themen in IFRS-Abschlüssen zu erreichen und gleichzeitig die Konsistenz derartiger Informationen in Finanzabschlüssen und Nachhaltigkeitsberichten zu gewährleisten, müssten einige grundlegende Fragen beantwortet werden, u.a. welche Rolle nachhaltigkeitsbezogene Informationen in IFRS-Abschlüssen künftig spielen sollten, wie ggf. die Dopplung von Informationen im IFRS-Abschluss und im Nachhaltigkeitsbericht vermieden werden kann und wie mit Blick auf künftige Standardsetzungsprojekte – idealerweise prinzipienorientiert – zwischen Informationen unterschieden werden kann, die in IFRS-Abschlüsse aufgenommen werden sollen und solchen, die in die Nachhaltigkeitsberichte gehören.

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