IDW S 15 verabschiedet: Bescheinigung des WP im StaRUG-Verfahren

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hat der Gesetzgeber seit 2021 gesetzliche Verfahrenshilfen geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubiger zu ermöglichen.

In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Restrukturierungsbeauftragten (§ 73 StaRUG). Dies ist z.B. der Fall, wenn in die Rechte von Verbrauchern oder Kleinstunternehmen eingegriffen wird.

Hat der Schuldner die Bescheinigung eines in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrenen WP, RA, StB oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorgelegt, aus der sich ergibt, dass der Schuldner die Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 Abs. 1 und 2 StaRUG) erfüllt, kann das Gericht vom Vorschlag des Schuldners zur Person des Restrukturierungsbeauftragten nur dann abweichen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist (§ 74 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Mit dem nun verabschiedeten IDW S 15 konkretisiert das IDW die Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und die Beurteilung der Voraussetzungen der
Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG).

Die IDW Verlautbarung wird in Heft 11/2022 der IDW Life veröffentlicht. Sie ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW S 15.

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