IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 9-M3 veröffentlicht

Für die Klassifizierung und damit auch die Festlegung des Wertmaßstabs für die Folgebewertung eines finanziellen Vermögenswerts nach IFRS 9 ist u.a. die Erfüllung der Zahlungsstrombedingung zu beurteilen. Daher ist zu klären, ob die Vertragsbedingungen eines finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungen führen, die ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital darstellen. In der Praxis treten immer wieder Fragen auf, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können.
Lesen Sie hierzu den neuen Modulentwurf IFRS 9-M3 (Beurteilung der Zahlungsstrombedingung bei unterschiedlichen Zugangszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen) der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50).
Die Kommentierungsfrist endet am 07.01.2020. Der Entwurf steht zum Download in der Rubrik "IDW Verlautbarungen", "Entwürfe". Er wird in Heft 12/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

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