IDW RS HFA 50: Module IFRS 9-M2 und M3 verabschiedet
Das IDW hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) um zwei neue Module zur Klärung von Anwendungsfragen und Problemen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ergänzt.
Das Modul IFRS 9-M2 beantwortet die Frage, ob bei Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen spezieller Factoring-Vereinbarungen eine Vereinbarkeit mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vorliegt bzw. vorliegen kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist - neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung - Voraussetzung für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Demgegenüber befasst sich das Modul IFRS 9-M3 mit der Frage, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können.
Beide Module wurden vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) am 12.05.2020 verabschiedet und werden in der IDW Life 6/2020 veröffentlicht.