IDW RS FAB 50: IAS 1-M1 n.F. verabschiedet
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 17.10.2024 eine Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. Das Modul adressiert Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS.
Die Neufassung berücksichtigt nun auch die vom IASB im Mai 2023 veröffentlichten „Amendments to IAS 7 and IFRS 7 – Supplier Finance Arrangements“, die erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024 anzuwenden sind. Der neue Paragraph IAS 7.44G enthält eine nähere Beschreibung von sog. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (u.a. Reverse-Factoring-Vereinbarungen), für die ggf. neue Angabepflichten nach IAS 7 und IFRS 7 zu beachten sind.
Mit den Änderungen verfolgt der IASB das Ziel einer transparenteren Darstellung der Auswirkungen derartiger Vereinbarungen auf die Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken in den Abschlüssen der Unternehmen. Die Änderungen ergänzen die Agendaentscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ des IFRS IC aus dem Jahr 2020, welche die Grundlage für die originäre Entwicklung des Moduls IAS 1-M1 gewesen ist.
Das Modul ist in Heft 11/2024 von IDW Life veröffentlicht. Es ist als Print on Demand im IDW Verlag erhältlich: IDW RS FAB 50: IAS 1-M1 n.F.