IDW RS FAB 100: Veröffentlichung weiterer ESRS-Modul-Entwürfe 

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere Modul-Entwürfe des IDW RS FAB 100 verabschiedet.

Vor dem Hintergrund der ggf. bevorstehenden Finalisierung der ersten Nachhaltigkeitsberichte unter Anwendung der ESRS wurde eine Stellungnahmefrist bis zum 31.03.2025 festgelegt. Damit will das IDW allen Interessierten ausreichend Zeit einräumen, die Vorschläge zu analysieren und Stellungnahmen zu den Modul-Entwürfen einzureichen.

Die Entwürfe umfassen im Einzelnen:

  • Entwurf: ESRS 1-M2.5: Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernnachhaltigkeitsbericht, die aus anderen Gründen als deren finanzieller Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen werden
  • Entwurf: ESRS 1-M3.1: Übergangsbestimmungen aus ESRS 1
  • Entwurf: ESRS 1-M3.2: Verbindung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit den berichtspflichtigen Angabepflichten und Datenpunkten der themenbezogenen ESRS
  • Entwurf: ESRS 1-M3.3: Erhebliche Unterschiede zwischen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen auf Gruppenebene und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen eines oder mehrerer Tochterunternehmen
  • Entwurf: ESRS E1-M2: Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung klimabezogener Risiken
  • Entwurf: ESRS E2-M1: Die Angabe der Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe und besonders besorgniserregender Stoffe gemäß Angabepflicht „E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe“
  • Entwurf: ESRS G1-M1: Die Angabe der Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften gemäß Angabepflicht „G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung“

Die vom IDW entwickelte ESRS-Modulverlautbarung unterstützt Abschlussprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Dabei werden die Verlautbarungen der EFRAG berücksichtigt. Das IDW fördert damit eine der Norm entsprechende und vergleichbare Berichterstattung. Weitere Modul-Entwürfe sind in Vorbereitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Konsultation gestellt.

Zu den möglichen Folgen einer nicht bis zum 31.12.2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auf die IDW Mitteilung vom 14.11.2024 verwiesen.

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