IDW QMS 1 und 2: Neue Qualitätsmanagementstandards für WP-Praxen

Das IAASB hatte im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 "Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements" sowie ISQM 2 "Engagement Quality Reviews" veröffentlicht. Mit dem IDW QS 1 wurde bisher der ISQC 1 unter Einbeziehung der deutschen und europarechtlichen berufsrechtlichen Regelungen transformiert. Diesem Ansatz wurde auch bei der Transformation von ISQM 1 und ISQM 2 in IDW QMS 1 (09.2022) und IDW QMS 2 (09.2022) gefolgt.

Mit der Beachtung dieser beiden Standards kommt die Praxisleitung ihren Sorgfaltspflichten zur präventiven Vermeidung von Pflichtverletzungen bei der Berufsausübung in der WP-Praxis nach.

Dem IDW QMS 1 (09.2022) liegt ein risikobasierter Qualitätsmanagementansatz zugrunde, der in seiner allgemeinen Beschreibung als Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung für Wirtschaftsprüfer zu verstehen ist, ein internes Qualitätssicherungssystem nach § 55b Abs. 1 Satz 1 WPO i.V.m. § 8 Abs. 1 Berufssatzung WP/vBP einzurichten, das auf die Einhaltung der Berufspflichten für alle Tätigkeitsbereiche einer WP-Praxis ausgerichtet ist. Konkrete Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem enthält IDW QMS 1 (09.2022), soweit WP-Praxen betriebswirtschaftliche Prüfungen nach § 2 Abs. 1 WPO sowie verwandte Dienstleistungen (insb. Aufträge über vereinbarte Untersuchungshandlungen und Erstellung von Abschlüssen) durchführen. Diese konkreten Anforderungen sind daher z.B. nicht anwendbar auf Aufträge zur Steuerberatung und sonstige Beratung.

IDW QMS 2 (09.2022) legt dar, wie die Benennung eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers in WP-Praxen erfolgt, nach welchen Kriterien dessen Eignung zu beurteilen ist und wie die auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Neu ist, dass eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung auch bei Abschlussprüfungen kapitalmarktnotierter Unternehmen durchzuführen ist. D.h., dass z.B. auch für Unternehmen, deren Wertpapiere im Freiverkehr i.S. des § 48 BörsG gehandelt werden, künftig eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung erforderlich ist.

IDW QMS 1 und 2 werden im Novemberheft der IDW Life veröffentlicht.

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