IDW Prüfungshinweis zum Antrag auf Zuwendung im Eisenbahnverkehr

Mit vollständigem Titel heißt der IDW PH 9.970.80: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs. Er wurde vom Energiefachausschuss des IDW verabschiedet.

Hintergrund:

Erstmalig zum 30.06.2019 können Eisenbahnverkehrsunternehmen, die elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge einsetzen, nach der Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs einen Antrag auf Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur CO2-Reduktion stellen. In diesem Zusammenhang sind bestimmte Angaben von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des IDW PH waren in den beteiligten Behörden die Erörterungen einzelner Kriterien zum "Soll-Objekt" noch nicht abgeschlossen (z.B. Begriff der Tonnenkilometer, Behandlung von Leistungen von Subunternehmern sowie die Förderfähigkeit von eigenen Personalkosten). Diese offenen Fragen sollen kurzfristig als FAQ auf der Website der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) klargestellt werden. Daher wird der Wirtschaftsprüfer die FAQ würdigen, die Entwicklungen beobachten und ggf. eigenverantwortlich die Prüfung an die FAQ anpassen müssen.

IDW PH 9.970.80 wird in Heft 6/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

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