IDW Praxishinweis zur Aussagekraft des Bestätigungsvermerks im öffentlichen Sektor
Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des IDW hat seinen Fachlichen Hinweis "Heterogene Bilanzierungsregeln der öffentlichen Hand und Aussagekraft des Bestätigungsvermerks" (Sitzungsberichterstattung vom 26.05.2020) aktualisiert und in einen IDW Praxishinweis überführt.
Damit sollen die Überlegungen des ÖFA zur kommunalen Doppik als Teil der offiziellen IDW Verlautbarungen einem breiteren Adressatenkreis zugänglich werden, z. B. in der Loseblattsammlung oder in der Datenbank der IDW Verlautbarungen, zu beziehen über den IDW Verlag.
Der IDW Praxishinweis 1/2020 wird im Januar veröffentlicht.