IDW Positionspapier zum Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung ("Optionsmodell")
Mit der Ausarbeitung eines Optionsmodells für Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung hat das IDW im August 2017 einen Impuls für eine Debatte über die Reform der Unternehmensbesteuerung gegeben. Das Optionsmodell wird zwischenzeitlich in Politik und Wirtschaft diskutiert. Vor dem Hintergrund dieser erfreulichen Entwicklung hat das IDW seine Position konkretisiert:
- Die Option soll für alle Mitunternehmerschaften möglich sein und unter Anwendung der Grundsätze des § 20 UmwStG erfolgen. Das gilt auch für die Möglichkeit zur Rückbeziehung gem. § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG. Dies dient dem Vereinfachungszweck und vermeidet Zwischenabschlüsse.
- Der Gesetzgebungsvorschlag des Landes NRW zur Aussetzung der Nachversteuerung bei der Thesaurierungsbegünstigung, wenn ein echter Formwechsel erfolgt, sollte auch für eine Option zur Körperschaftsteuer gelten. Bei Einführung des Optionsmodells sollte die Thesaurierungsbegünstigung für nicht optierte Mitunternehmerschaften beibehalten werden.
- Als weitere Möglichkeit der Behandlung des bei Option vorhandenen und entnommenem Sonderbetriebsvermögens wird vorgeschlagen, es steuerneutral in ein Rest-Betriebsvermögen zu überführen.