IDW PH 9.970.21 zur Prüfung der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Kalenderjahr 2023
Seit dem 01.01.2023 sind die Mitteilungspflichten von Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Förderung von EEG-Anlagenbetreibern nicht mehr im EEG 2023 geregelt, sondern im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Zum einen haben sich einige Fördervoraussetzungen geändert, zum anderen ist die EEG-Umlage auf Eigenversorgungssachverhalte, die u.a. von den Verteilernetzbetreibern erhoben wurde, nunmehr endgültig weggefallen.
Vor diesem Hintergrund wurde auf Basis des IDW Prüfungshinweises: Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG sowie nach § 66 Abs. 1 EnFG i.V.m. § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2022 (IDW PH 9.970.11 (02.2023)) der neue IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers i.Z.m. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Kalenderjahr 2023 (IDW PH 9.970.21 (01.2024)) erarbeitet.
Der IDW Prüfungshinweis ist in Heft 2/2024 der IDW Life abgedruckt. Im IDW Verlag ist er als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.970.21 (01.2024).
Im Mitgliederbereich der IDW Website steht unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ eine Änderungsfassung zur Verfügung, in der die Änderungen im Vergleich zu IDW PH 9.970.11 (02.2023) kenntlich gemacht sind. Ferner findet sich dort auch eine Word-Datei mit Formulierungsvorschlägen für die Prüfungsvermerke und die Mandantenanlagen (Unterrubrik „Muster“ - Energie).