IDW Online-Stakeholdermeeting: Interessengruppen diskutieren Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung der Empfehlung A.5 DCGK (2022)
Bei einem Online-Stakeholdermeeting hat das IDW einem ausgewählten Teilnehmerkreis aus den verschiedenen Stakeholdergruppen, insbesondere Vorständen der DAX-40- und MDAX-Unternehmen, Aufsichtsräten, Internen Revisoren und Wirtschaftsprüfern, die Gelegenheit gegeben, sich über den Umgang mit der neuen Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auszutauschen.
Die Empfehlung A.5 DCGK (2022) sieht ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorgaben für die Lageberichterstattung vor, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden sollen. Ferner soll im Lagebericht zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.
In vier Impulsvorträgen wurden zunächst die unterschiedlichen Aspekte des Themas beleuchtet:
- Hintergründe zur Entwicklung der Empfehlung A.5 DCGK (2022);
- Praxiserfahrungen bei der Umsetzung der Empfehlung aus Sicht der Lageberichtsersteller;
- Unterstützung der Umsetzung der Empfehlung durch die Interne Revision;
- Befassung des Wirtschaftsprüfers mit den Angaben zur Empfehlung A.5 DCGK (2022).
Den vier Vorträgen schloss sich unter Moderation des IDW Vorstandsprechers Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann eine angeregte und intensive Diskussion an, in der die rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführlich die Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung der Empfehlung A.5 erörterten. Diskussionsstoff boten dabei die Anforderungen an die Systeme, die Überwachung durch die Interne Revision, die Beschreibung der Systeme im Lagebericht durch den Vorstand, die Stellungnahme zu den Systemen und der Umgang mit Mängeln durch den Vorstand sowie die Rollen des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers.
Die ganz überwiegende Zahl der Teilnehmer war sich einig, dass die Empfehlung A.5 DCGK (2022) einen wichtigen Beitrag für eine bessere Compliance-Kultur in den Unternehmen und für die Erfüllung der Organisations- und Aufsichtspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat leistet. Die Empfehlung A.5 DCGK (2022) beeinflusst positiv die Diskussionskultur zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
Allerdings wurde auch deutlich, dass der Entwicklungsstand der Einrichtung entsprechender Systeme in den Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt ist. Unternehmen regulierter Branchen oder Unternehmen, die sich in der Vergangenheit anlassbezogen mit ihrer Compliance-Kultur auseinandersetzen mussten, weisen – unter sonst gleichen Bedingungen – einen höheren Reifegrad entsprechender Systeme auf.
Wie geht es weiter? Der Berufsstand kann als Berater oder im Rahmen der Abschlussprüfung oder einer gesonderten Compliance-Prüfung nach IDW PS 980 ff. die Entwicklung qualifizierter Systeme begleiten bzw. prüfen und damit das Unternehmen bzw. den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss bei seiner Überwachungsaufgabe unterstützen.
Die Fachgremien des IDW entwickeln derzeit einen IDW Prüfungsstandard zum Umgang des Wirtschaftsprüfers mit der Empfehlung A.5. Die Diskussionsergebnisse des Stakeholdermeetings werden dabei berücksichtigt.