IDW nimmt Stellung zur Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der Europäischen Kommission

Das IDW hat Stellung zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Richtlinie und eine Verordnung im Rahmen der Initiative "VAT in the Digital Age (ViDA)" genommen.

Das IDW begrüßt die Zielsetzung des Maßnahmenpakets, digitale Technologien einzusetzen, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuervorschriften an die digitale Geschäftstätigkeit anzupassen. Insbesondere der Mehrwertsteuerbetrug in Form grenzüberschreitenden Karussellbetrugs verursacht nach den veröffentlichten Daten jährlich erhebliche Steuerausfälle. Die elektronische Echtzeitüberwachung und E-Rechnungen können wirksame Maßnahmen gegen diese Form des Mehrwertsteuerbetrugs darstellen.

Allerdings dürfen neue Verpflichtungen nicht nur auf die Steuerpflichtigen abgewälzt werden, sondern erfordern auch ein kooperatives Zusammenwirken zwischen Steuerpflichtigen und Steuerverwaltungen. Das IDW weist ergänzend darauf hin, dass als weitere elementare Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Maßnahmen eine effiziente grenzüberschreitende Auswertung und Nutzung der Daten sowie wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten anzusehen ist.

Zudem merkt das IDW an, dass der Zeitplan für die Maßnahmen sehr ambitioniert erscheint. Dies gilt insbesondere für den geplanten Wegfall von Art. 232 MwStSystRL ab dem 01.01.2024. Ab diesem Zeitpunkt können Unternehmen damit – unabhängig von der Einführung einer nationalen E-Rechnungspflicht – ausschließlich elektronische Rechnungen ausstellen. Im Umkehrschluss müssten damit bereits ab dem 01.01.2024 alle Unternehmen in der Lage sein, (strukturierte) E-Rechnungen zu empfangen und mit ihren IT-Systemen zu verarbeiten.

Ergänzend regt das IDW an, die nach Art. 222 des RL-Entwurfs vorgesehene Frist von zwei Tagen zur Ausstellung von Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen nach Art. 138 MwStSystRL und Lieferungen und Dienstleistungen, für die nach Art. 194 und 196 MwStSystRL der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, zu überdenken. Insbesondere bei komplexen Lieferungen oder Leistungen, bei denen zum Beispiel eine Abnahme erforderlich ist, wird eine derart verkürzte Frist zu Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung führen.

Die vorgesehenen Neuregelungen zur Aktualisierung der MwSt-Vorschriften im Bereich der Plattformwirtschaft und die einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU sind nach Auffassung des IDW aus systematischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen.

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