IDW für Nachschärfung der Regelungen zur Einführung von Mehrstimmrechtsaktien
Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das IDW zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (RefE Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 08.05.2023 Stellung genommen.
Das IDW begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts sowie den Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU als Treiber der Innovation in Deutschland zu verbessern. Auch Maßnahmen, die der Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung des Finanzstandorts Deutschland dienen, können die Attraktivität des Finanzmarkts in Deutschland erhöhen.
Das IDW hält es jedoch für erforderlich, dass insbesondere die Regelungen zur Einrichtung von Mehrstimmrechtsaktien nachgeschärft werden. Darüber hinaus regt das IDW u.a. an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, die Möglichkeit der Erteilung von Comfort Letters durch den Abschlussprüfer wieder zu vereinfachen.
IDW für Nachschärfung der Regelungen zur Einführung von Mehrstimmrechtsaktien (IDW Schreiben)