IDW für Erhalt der Steuerberatungsbefugnis von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften hat das IDW am 04.03.2021 Stellung genommen.
Aufgrund der nach dem Regierungsentwurf nunmehr vorgesehenen Änderung des § 3 StBerG würde künftig einer Vielzahl der anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) die Befugnis zur Steuerberatung entzogen, soweit diese nicht auch als Steuerberatungsgesellschaften zugelassen sind. Dies kann aus Sicht des IDW nur ein Versehen sein, da die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ausdrücklich zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers gehört (§ 2 Abs. 2 WPO). Das IDW hat sich insofern u.a. dafür ausgesprochen, dass dieses Versehen unbedingt zu korrigieren ist und WPG weiterhin zur Erbringung von Steuerberatungsleistungen befugt bleiben müssen.
Erfreulicherweise wurde die vom IDW in seiner Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (IDW Schreiben) vorgeschlagene Streichung des § 27 Abs. 2 WPO aufgegriffen. § 27 Abs. 2 WPO schränkte bislang die Anerkennung von OHG und KG als WPG dadurch ein, dass diese Gesellschaften wegen ihrer Treuhandtätigkeit ins Handelsregister eingetragen sein mussten.