IDW für abgrenzbare Berufsbezeichnungen in der Aus- und Fortbildung

Bundesrat und Bundestag befassen sich in den nächsten Tagen mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Das Gesetz wird voraussichtlich nach der Sommerpause verabschiedet werden. Der derzeitige Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass in der Fortbildung die Bezeichnungen "Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" eingeführt werden. Der Steuerfachwirt könnte dann beispielsweise "Bachelor Professional im Steuerwesen / Steuerfachwirt" heißen.

Das IDW nimmt erneut Stellung zu dem Gesetzesvorhaben. Die duale Ausbildung ist ein deutsches Markenzeichen und genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Eine Vermischung mit akademischen Bezeichnungen und die Einführung sperriger, unattraktiver Titel führt nicht zu einer Aufwertung, sondern zu Verwirrung. Das IDW regt an, dass die Bezeichnungen "Bachelor" und "Master" der akademischen Ausbildung vorbehalten bleiben sollten. Nach dem Regierungsentwurf könnte zudem die Durchlässigkeit zwischen dualer und akademischer Ausbildung beim Steuerfachangestellten, Steuerfachwirt und Steuerberater eingeschränkt sein. Das IDW fordert, dass der Gesetzgeber hierbei nicht hinter dem Status Quo zurückbleiben darf.

Service