IDW beteiligt sich am DsiN Jahreskongress zum Thema Cybersicherheit / NIS-2-Umsetzung
Der gestrige Jahreskongress von DsiN (Deutschland sicher im Netz) beleuchtet aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich Cybersicherheit. Das IDW wies in einer Podiumsdiskussion auf wichtige Aspekte bei der NIS-2-Umsetzung hin.
WP StB Andreas Pöhlmann, Technical Director Digitalization & Advisory beim IDW, beteiligte sich als Experte am Panel "Cybersicherheit vs. Cybercrime: Wer hat die Nase vorn?". Das zentrales Thema war dort der Referentenentwurf zum Umsetzungsgesetz zur europäischen NIS2-Richtlinie (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG).
Diskutiert wurden unter anderem folgende Fragen:
- NIS-2 als Weckruf: Kann NIS-2 ein Game-Changer im Wettlauf zwischen Unternehmen und Angreifern werden?
- Cybersicherheit vs. Cybercrime: Wo stehen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Abwehrkampf? Sind sie bevorzugte Ziele von Cyberkriminellen?
- Konkrete Maßnahmen: Welche sofortigen Schritte können Unternehmen angehen?
- Herausforderungen: Welche Umsetzungshürden stehen KMU bevor und wo besteht Unterstützungsbedarf?
- Politische Maßnahmen: Setzt die Politik Cybersicherheitskompetenzen auf die Agenda und wie?
Pöhlmann betonte in der Diskussion vor allem die Beibehaltung des zweijährigen Nachweiszeitraums als einen wesentlichen Standpunkt des IDW. Denn die aktuelle IT-Sicherheitslage in Deutschland, verschärft durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, verlangt nach schnellen und effektiven Maßnahmen. Eine Verlängerung des Zeitraums für die Nachweiserbringung zur Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen auf mindestens drei Jahre würde aus Sicht des IDW die Gefahr bergen, dass Cyberrisiken in Unternehmen zu spät erkannt und behoben werden.
Daher empfiehlt das IDW, den zweijährigen Nachweiszeitraum für Betreiber kritischer Anlagen beizubehalten, um der schnelllebigen Entwicklung der Cyberrisiken angemessen zu begegnen (vgl. auch IDW aktuell vom 05.06.2024).
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